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   VK Sachsen, 17.09.2021 - 1/SVK/030-21G   

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VK Sachsen, 17.09.2021 - 1/SVK/030-21G (https://dejure.org/2021,47708)
VK Sachsen, Entscheidung vom 17.09.2021 - 1/SVK/030-21G (https://dejure.org/2021,47708)
VK Sachsen, Entscheidung vom 17. September 2021 - 1/SVK/030-21G (https://dejure.org/2021,47708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorzeitige Zuschlagsgestattung nur in besonderen Ausnahmefällen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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  • BayObLG, 17.06.2021 - Verg 6/21

    Ausschluss eines Angebots wegen Abweichung von den Vergabeunterlagen und

    Auszug aus VK Sachsen, 17.09.2021 - 1/SVK/030-21
    Wegen dieses schwerwiegenden Eingriffs darf eine vorzeitige Gestattung des Zuschlags grundsätzlich nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen (BayObLG, Beschluss vom 17. Juni 2021 - Verg 6/21 ; OLG Dresden, Beschluss vom 15. Mai 2014 - Verg 2/14 - OLG Celle, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 13 Verg 21/10 ; OLG München, Beschluss vom 9. September 2010 - Verg 16/10, dort ).

    Ohne hinreichende substantiierte Begründung hat die Vergabekammer keine Basis, über die dann ja endgültige Vernichtung des Primärrechtsschutzes der Antragstellerin des Nachprüfungsverfahrens zu entscheiden (vgl. Reider in: MüKo, GWB, § 169 Rn. 16, vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 17. Juni 2021 - Verg 6/21 ).

  • OLG Naumburg, 11.09.2018 - 7 Verg 4/18

    Beschleunigungsinteresse eines Bieters bei Verzögerung des Vergabeverfahrens

    Auszug aus VK Sachsen, 17.09.2021 - 1/SVK/030-21
    Jedoch kommt eine vorzeitige Zuschlagsgestattung in der Regel nur in Betracht, wenn die Auftragsvergabe so dringlich ist, dass ein späterer Zuschlag die Durchführung des Auftrags unmöglich macht und dies mit hinreichender Wahrscheinlichkeit unmittelbar zu erwarten ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 11. September 2018 - 7 Verg 4/18 ; VK Bund, Beschluss vom 30. Juni 1999 - VK 2-14/99 ).

    Darüber hinaus können finanzielle Nachteile des Auftraggebers allenfalls dann in die Abwägung mit einfließen, wenn die Beeinträchtigung nach den konkreten Umständen des Falls mit hinreichender Wahrscheinlichkeit unmittelbar zu erwarten ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 11. September 2018 - 7 Verg 4/18) und eine ganz außergewöhnliche wirtschaftliche Belastung für den Auftraggeber darstellt und hierdurch herausragende Belange des allgemeinen Wohls gefährdet werden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 14. Juni 2001, WVerg 4/01, VergabeR 2001, 342; OLG Jena, Beschluss vom 24. Oktober 2003, 6 Verg 9/03).

  • OLG Celle, 31.01.2011 - 13 Verg 21/10

    Vergabeverfahren: Gestattung einer vorzeitigen Zuschlagserteilung

    Auszug aus VK Sachsen, 17.09.2021 - 1/SVK/030-21
    Wegen dieses schwerwiegenden Eingriffs darf eine vorzeitige Gestattung des Zuschlags grundsätzlich nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen (BayObLG, Beschluss vom 17. Juni 2021 - Verg 6/21 ; OLG Dresden, Beschluss vom 15. Mai 2014 - Verg 2/14 - OLG Celle, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 13 Verg 21/10 ; OLG München, Beschluss vom 9. September 2010 - Verg 16/10, dort ).

    Vor der eigentlichen Interessenabwägung ist klarzustellen, dass es Aufgabe der Auftraggeberin ist, dezidiert darzulegen, weshalb sie mit der Erteilung des Zuschlags nicht bis zu einer Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache abwarten kann (OLG Celle, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 13 Verg 21/10 , Kus in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB, § 169 Rn. 59, Antweiler in: Burgi/Dreher, GWB, § 169 Rn. 33).

  • OLG München, 09.09.2010 - Verg 16/10

    Vergabeverfahren: Vorzeitige Gestattung des Zuschlags wegen mangelnder

    Auszug aus VK Sachsen, 17.09.2021 - 1/SVK/030-21
    Wegen dieses schwerwiegenden Eingriffs darf eine vorzeitige Gestattung des Zuschlags grundsätzlich nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen (BayObLG, Beschluss vom 17. Juni 2021 - Verg 6/21 ; OLG Dresden, Beschluss vom 15. Mai 2014 - Verg 2/14 - OLG Celle, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 13 Verg 21/10 ; OLG München, Beschluss vom 9. September 2010 - Verg 16/10, dort ).

    Eine weitgehende Berücksichtigung der Erfolgsaussichten im Verfahren nach § 169 Abs. 2 GWB würde das Recht des Antragstellers verletzen, seine Rügen in dem gerade dafür vorgesehenen Nachprüfungsverfahren mit dem Ziel des Primärrechtsschutzes überprüfen zu lassen (OLG München, Beschluss vom 9. September 2010 - Verg 16/10).

  • OLG Jena, 24.10.2003 - 6 Verg 9/03

    Zuschlagsverzögerung wegen Vergabeprüfung

    Auszug aus VK Sachsen, 17.09.2021 - 1/SVK/030-21
    Einem Antrag auf Gestattung des vorzeitigen Zuschlags ist nur dann zu folgen, wenn das Interesse der Vergabestelle und der Allgemeinheit von besonderem Gewicht ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23. Januar 2003 - Verg 2/03; OLG Jena, Beschluss vom 24. Oktober 2003 - 6 Verg 9/03 : "Gefährdung herausragender Belange des gemeinen Wohls", jeweils zu § 115 Abs. 2 GWB a. F.).

    Darüber hinaus können finanzielle Nachteile des Auftraggebers allenfalls dann in die Abwägung mit einfließen, wenn die Beeinträchtigung nach den konkreten Umständen des Falls mit hinreichender Wahrscheinlichkeit unmittelbar zu erwarten ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 11. September 2018 - 7 Verg 4/18) und eine ganz außergewöhnliche wirtschaftliche Belastung für den Auftraggeber darstellt und hierdurch herausragende Belange des allgemeinen Wohls gefährdet werden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 14. Juni 2001, WVerg 4/01, VergabeR 2001, 342; OLG Jena, Beschluss vom 24. Oktober 2003, 6 Verg 9/03).

  • OLG Jena, 14.11.2001 - 6 Verg 6/01

    Vorabgestattung des Zuschlags; Angebotsfrist

    Auszug aus VK Sachsen, 17.09.2021 - 1/SVK/030-21
    Deswegen hat ein Auftraggeber Verzögerungen, die sich aus einem Nachprüfungsverfahren ergeben, grundsätzlich hinzunehmen und in seine Planungen einzukalkulieren (OLG Jena, Beschluss vom 14. November 2001 - 6 Verg 6/01 ; VK Berlin, Beschluss vom 27. April 2010 - VK B 2 3/10 E II ).
  • OLG Dresden, 14.06.2001 - WVerg 4/01

    Voraussetzungen der vorzeitigen Zuschlagsgestattung

    Auszug aus VK Sachsen, 17.09.2021 - 1/SVK/030-21
    Darüber hinaus können finanzielle Nachteile des Auftraggebers allenfalls dann in die Abwägung mit einfließen, wenn die Beeinträchtigung nach den konkreten Umständen des Falls mit hinreichender Wahrscheinlichkeit unmittelbar zu erwarten ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 11. September 2018 - 7 Verg 4/18) und eine ganz außergewöhnliche wirtschaftliche Belastung für den Auftraggeber darstellt und hierdurch herausragende Belange des allgemeinen Wohls gefährdet werden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 14. Juni 2001, WVerg 4/01, VergabeR 2001, 342; OLG Jena, Beschluss vom 24. Oktober 2003, 6 Verg 9/03).
  • VK Bund, 30.06.1999 - VK 2-14/99

    Neubau eines Dienst- und Wohngebäudes für die Hauptstelle Karlsruhe

    Auszug aus VK Sachsen, 17.09.2021 - 1/SVK/030-21
    Jedoch kommt eine vorzeitige Zuschlagsgestattung in der Regel nur in Betracht, wenn die Auftragsvergabe so dringlich ist, dass ein späterer Zuschlag die Durchführung des Auftrags unmöglich macht und dies mit hinreichender Wahrscheinlichkeit unmittelbar zu erwarten ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 11. September 2018 - 7 Verg 4/18 ; VK Bund, Beschluss vom 30. Juni 1999 - VK 2-14/99 ).
  • BayObLG, 23.01.2003 - Verg 2/03

    Vorzeitige Gestattung des Zuschlags durch Vergabekammer

    Auszug aus VK Sachsen, 17.09.2021 - 1/SVK/030-21
    Einem Antrag auf Gestattung des vorzeitigen Zuschlags ist nur dann zu folgen, wenn das Interesse der Vergabestelle und der Allgemeinheit von besonderem Gewicht ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23. Januar 2003 - Verg 2/03; OLG Jena, Beschluss vom 24. Oktober 2003 - 6 Verg 9/03 : "Gefährdung herausragender Belange des gemeinen Wohls", jeweils zu § 115 Abs. 2 GWB a. F.).
  • VK Berlin, 18.03.2010 - VK B 2 3/10

    Voraussetzungen für einen Eilbeschluss

    Auszug aus VK Sachsen, 17.09.2021 - 1/SVK/030-21
    Deswegen hat ein Auftraggeber Verzögerungen, die sich aus einem Nachprüfungsverfahren ergeben, grundsätzlich hinzunehmen und in seine Planungen einzukalkulieren (OLG Jena, Beschluss vom 14. November 2001 - 6 Verg 6/01 ; VK Berlin, Beschluss vom 27. April 2010 - VK B 2 3/10 E II ).
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